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VG Würzburg: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung, unzulässiger Asylantrag wegen Schutzzuerkennung in Griechenland, keine beachtliche Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in Griechenland für jungen, gesunden, alleinstehenden Mann
Beschluss vom 26.08.2024 – W 4 S 24.31508